Bericht aus dem Ferienausschuss vom 18.08.2020

Ein kurzer Bericht aus der Sitzung des Ferienausschusses. Dieser tagt in den Sommerferien anstelle des Stadtrates bei dringenden Angelegenheiten, gestern waren dies über 30 Tagesordnungspunkte.

Beschlossen wurde die Kenntnis der Niederlegung der Stadtratsmandate von Prof. Dr. Günther Picker und Markus Mooser, die aus gesundheitlichen bzw. beruflichen Gründen ihre langjährige Stadtratstätigkeit beenden.

Zugestimmt wurde der Verlängerung des Mietvertrags für die Container an der Kath. Kindertagesstätte St. Nikolaus, damit die Hortkinder weiterhin gut untergebracht sind bis der notwendige Ersatzneubau steht. Das vom Bürgermeister vorgeschlagene absolute Alkoholverbot auf der Seepromenade, auf dem Steininger- und dem Böhler-Grundstück sowie im Bürgerpark fand keine Zustimmung. Nach längerer Diskussion könnte ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden, den wir auch unterstützen können. Die Verordnung zum Alkoholverbot gilt nur während der Nachtzeit von 22.00 bis 7.00 Uhr und vorerst bis 31.12.2021. Dann kann man sich anschauen, ob und was es gebracht hat und zielorientiert nachsteuern, falls erforderlich.

Zustimmung gab es auch für die Vorschläge den städtischen Ordnungsdienst personell besser auszustatten und den Versuch zu unternehmen, dass die städtischen Streetworker ihr Arbeitsgebiet auf (übermäßig) feiernde Jugendliche ausdehnen.

Zum Planänderungsverfahren für den B2-Tunnel gab es eine umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung, die auf viele Schwierigkeiten und Fehlplanungen hinweist und Änderung fordert. Wir konnten auch erreichen, dass die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Starnberg wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme der Stadt wird. Unsere ablehnende Haltung zum Projekt B2-Tunnel wird durch das Planänderungsverfahren noch verstärkt. Aus unserer Sicht ist eine Zustimmung zum Projekt auch aus rechtlichen Gründen unmöglich, da bis heute weder geklärt, noch geregelt ist, für welche konkreten Maßnahmen und in welcher Höhe die Stadt Starnberg wegen des geringen Sicherheitsniveaus des Tunnels, als Gegenverkehrstunnel, tatsächlich in Anspruch genommen wird. Dies betrifft insbesondere die Kosten, die auf die Stadt Starnberg als Träger der örtlichen Feuerwehr für Investitionen und laufend anfallende Betriebs- und Personalkosten zukommen werden. Wir fordern den Abbruch dieses einige hundert Millionen Euro teuren Vorhabens und damit eine Abkehr von dieser längst überholten Ausrichtung der Kleinstadt Starnberg auf den höchstmöglichen Durchfluss von LKWs und Pkws. Stattdessen fordern wird eine gerechte Aufteilung vorhandener Verkehrsräume auf alle Verkehrsarten. Wie nicht anders zu erwarten, war dies für die Mehrheit im Stadtrat keine Diskussion und schon gar kein Beschluss wert. Getreu dem Motto: nicht nachdenken, nicht in die Zukunft schauen, einfach Augen zu und immer weiter mit dieser gigantischen Fehlplanung. (Weitere Informationen lesen Sie in unserer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren des B2 Tunnels.)

In Sichtweite zum geplanten Tunnel-Düker-Bauwerk, das am Lindenweg und in einer riesigen Fläche unter der historisch bedeutsamen denkmalgeschützten Villa Almeida an der Weilheimerstraße errichtet wird, entstehen auf dem Grundstück zwischen Bahnhofstraße und Dinardstraße 5 Wohngebäude und eine Kindertagesstätte. Die Stellungnahmen, die im Bebauungsplanverfahren eingegangen sind, wurden gewürdigt. Es wird jetzt noch ein verkürztes Änderungsverfahren durchgeführt. Dann kann dort auch gebaut werden.

Während dem Bauantrag für den Neubau einer Hackschnitzelanlage in Hadorf unter Auflagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, wurde dieses mit Stimmengleichheit dem Antrag auf eine Lärmschutzwand hinter einer Hecke an der lärmgeplagten Hanfelderstraße verweigert. Trotz vorgelegtem Lärmschutzgutachten! Und Tempo 40 gilt dort nachts seit neuester Entscheidung aus dem Rathaus auch nicht mehr. Da ist noch Luft nach oben in Sachen Bürgerfreundlichkeit.

Gut schaut es jetzt mit Änderungswünschen zum Bebauungsplan für das Einheimischenmodell am Wiesengrund aus. Nachdem das Landratsamt Zustimmung signalisiert hat, führen wir ein verkürztes Änderungsverfahren durch, damit alle interessierten Bauwerber rechtzeitig die Baugenehmigung in Händen halten, um das Baukindergeld beantragen zu können. Diese Angelegenheit soll dann im Bauausschuss im September zum Beschluss vorgelegt werden.

In der Stadtpolitik sind jetzt wieder Ferien. Im September geht’s weiter. Allen Lesern wünschen wir eine schöne Sommerzeit. Bleiben Sie gesund.

Unsere Stellungnahme zum Planänderungsverfahren für den B2 Tunnel

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen,

im Hinblick auf die Beratung dieser Angelegenheit in der Sitzung des Ferienausschusses am 17.08.2020 möchten wir folgende Stellungnahme abgeben:

Der Stadt Starnberg ist es aus unserer Sicht aus nachfolgenden genannten Gründen verwehrt, das Planänderungsverfahren wie in der Beschlussvorlage 2020/299 vorgeschlagen „zu begrüßen“ und/oder eine Zustimmung zu erteilen.

1. Anforderungen Brandschutz und BOS

Der fachlichen Stellungnahme der Feuerwehr Starnberg vom 05.08.2020, die auf den bereits dem Staatlichen Bauamt übersendeten Gutachten von Phoenix Fire (Gutachterliche Stellungnahme zum B2-Tunnel) und der International Fire Academy vom 04.11.2018 (Grobkonzept Intervention Straßentunnel) beruht, schließen wir uns inhaltlich an. Über die dort genannten und auch im Planänderungsverfahren nicht erfüllten Anforderungen der BOS-Dienste hinaus bleibt die tatsächliche Umsetzung notwendiger Maßnahmen fraglich. Der Erläuterungsbericht bleibt vage, an mehreren Stellen ist dort nur von einer „möglichen Ausstattung“ die Rede, es gibt keine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Umsetzung. Ab einem Schwellenwert von 20.000 Kfz/24 h ist ein Doppelröhrentunnel mit Richtungsverkehr vorgeschrieben. Die Planung eines solchen Tunnels wird seit jeher bewusst und unter Inkaufnahme der Gefährdung Feuerwehrdienstleistender umgangen, indem eine Uralt-Verkehrsprognose zugrunde gelegt wird.

2. Landschaftsschutz

Durch Planfeststellungsbeschluss geregelt war bisher bereits der Verlust einer unglaublich großen Fläche von 0,57 ha biotopwürdiger Gehölzbestände und 0,2 ha biotopwürdiger Buchenwald. Die zusätzliche Flächenversiegelung lag bei rund 0,9 ha. Im Planänderungsverfahren ergeben sich Verluste von nunmehr 0,8 ha an Biotopen und einer zusätzlichen Flächenversiegelung von 1,43 ha. Der dadurch für die Stadt Starnberg entstehende ökologische Schaden wird noch nicht mal im Stadtgebiet ausgeglichen, sondern fernab in Greifenberg bzw. Greiling. Welch katastrophale Auswirkungen das Tunnelbauwerk und insbesondere die Düker-Bauwerke auf die natürlichen Boden- und Wasserverhältnisse haben, kommt deutlich zum Ausdruck, insbesondere durch den Düker 3 (neu), der in den wasserführenden Schichten geplant wird und damit den Grundwasserstrom zum Starnberger See abschneidet. Die geplanten, weil notwendigen, Maßnahmen zur Bodenverfestigung mittels Düsenstrahlverfahrens führen dazu, dass Unmengen von Beton in den Boden eingebracht werden müssen. Die sensible Hydrogeologie und der Schutz des Grundwassers sind extrem gefährdet. Der massive Eingriff ist absolut unverantwortlich. 

3. Städtebau

Aufgrund der Abwehr des Staatlichen Bauamtes zur Anpassung und Aktualisierung des planfestgestellten Lüftungskonzeptes kommt es dazu, dass ein Lüftungskamin an der denkmalgeschätzten Mauer des Schlossgartens in Starnberg gebaut wird. Trotz erwiesener Entbehrlichkeit des Lüftungsbauwerkes wird an dieser Maßnahme festgehalten, obwohl sie kostentechnisch und im Sinne des Denkmalschutzes und Städtebaus unverantwortlich ist.
Welch städtebauliche Verwerfungen dieses Tunnelbauwerk mit Zufahrtsrampen im Stadtbild der Stadt Starnberg auslöst ist deutlich zu erkennen. 4- bis 7-spurige Fahrbahnen trennen die Stadt zukünftig in zwei voneinander getrennte Gebiete, nämlich eines nördlich der B2 und eines südlich der B2. Eine nicht hinnehmbare Entwicklung!

4. Verkehrsbelastung

Schon die in der Kurzbeschreibung des Gesamtvorhabens verwendete Formulierung „durch den Bau eines Entlastungstunnels im Zuge der B2 wird die Leistungsfähigkeit und die Verkehrsqualität für den Durchgangsverkehr deutlich erhöht. Gleichzeitig profitiert die Stadt Starnberg durch eine erhebliche Verkehrsreduktion auf der Hauptstraße und durch die Beseitigung von Schleichverkehren auch auf den Nebenstraßen.“ ist sachlich falsch. Stadtrat und Stadtverwaltung ist bekannt, dass durch den Bau des B2 Tunnels sogar wesentlich mehr Verkehr auf die Stadt Starnberg zukommt (vgl. Prognosefall). Durch den Bau des Tunnels werden innerstädtisch sogar über 2 km mehr Straßenverkehrsfläche für den motorisierten Verkehr geschaffen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch den Tunnel ergeben sich durch die Signalanlagen vor dem Tunnelportal in Spitzenzeiten nicht tragbare Stausituationen auf der Münchner Straße und am Autobahnende, die erwarten lassen, dass die heutigen Staulängen von 400 bis 900 m zukünftig bei weitem überschritten werden. Als Staufolge erhöhen sich CO2- und Abgasemissionen sowie der Verkehrslärm. Die Leistungsberechnung aus dem Planfeststellungsbeschluss beruht auf einer Prognose für 2015, die für die Verkehrsentwicklung in der Boomregion München mit einer Stagnation/negativen Einwicklung der Kfz-Mobilität ausgegangen ist. Dass dem nicht so ist, ist allen bekannt und klar. Eine Aktualisierung der Prognose bzw. eine neue Leistungsberechnung für die Zulaufstrecke Nord wurde vom Vorhabensträger nicht durchgeführt, vermutlich aus gutem Grund, würde sie doch das absolute Versagen des Tunnels zur Verkehrsentlastung der Stadt Starnberg zeigen. Regelungen, die eine Entscheidungsfreiheit der Stadt Starnberg bei der erforderlichen Umgestaltung des ehemaligen Straßenraums der B2 innerorts sowie der angrenzenden Straßenzüge ermöglichen, sind nicht vorhanden. 

5. Kommunal- und haushaltsrechtliche Hindernisse

Anders als von Vorhabensträgerseite regelmäßig behauptet, kommen auf die Stadt Starnberg Kostenbeteiligungen und Finanzierungsanforderungen in einer unfassbaren Größenordnung zu, die selbst bei sparsamster Haushaltsführung niemals zu bewerkstelligen sind.

Gänzlich ungeklärt ist bis heute, in welcher Höhe die Stadt Starnberg tatsächlich an den Straßenumbaumaßnahmen finanziell beteiligt wird. Dies betrifft die Umbaumaßnahmen an den diversen Kreuzungen ebenso wie die straßenräumlichen Umgestaltungen an den Tunnelportalen. Dies betrifft weiterhin die anfallenden Kosten durch die Spartenverlegungen bzw. deren Neubau (beispielsweise Wasser und Abwasser). Weder beziffert noch geregelt ist die Übernahme aller Kosten, die durch das geringe Sicherheitsniveau der Tunnelplanung als Gegenverkehrstunnel, auf die Stadt Starnberg als Träger der örtlichen Feuerwehr für Investitionsmaßnahmen und laufend anfallende Betriebs- und Personalkosten zukommen werden.  

6. Unsere Forderungen:

– keine Zustimmung zum beantragen Planänderungsverfahren!

– hilfsweise vor Abschluss des Planänderungsverfahrens verbindliche Regelungen zur vollständigen Kostenübernahme der finanziellen Folgelasten durch den Vorhabensträger

– hilfsweise vor Abschluss des Planänderungsverfahrens verbindliche Regelungen zur Entscheidungsfreiheit über die Gestaltung des oberirdischen Straßenraums durch die Stadt Starnberg

– besser noch:

Abbruch des einige Hundert Millionen Euro teuren Vorhabens und Einstellung jeder weiterer Planungen, die die Ausdehnung der B2 im Starnberger Stadtgebiet vorsieht, dafür eine Verlegung der B2 auf die Westumfahrung ab dem Maxhof-Kreisel und Abstufung der bisherigen B2 zur Staatsstraße.

Abkehr von dieser längst überholten Ausrichtung der Kleinstadt Starnberg auf den höchstmöglichen Durchfluss von Pkw und Lkw. Stattdessen gerechte Aufteilung vorhandener Verkehrsräume auf alle Verkehrsarten.

Bericht der Sitzung des Bauausschusses vom 25.06.2020

Kurzer Bericht aus der heutigen Sitzung des Bauausschusses:
Zu Beginn wurde ein neues Bauprojekt in der Kaiser-Wilhelm-Straße beraten. Auf dem Eckgrundstück zum Bahnhofsplatz sollen im EG Einzelhandel und Läden, im 1. OG Gewerbe und Büros sowie im 2. und 3. OG Wohnungen entstehen. Wir haben zugestimmt, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen unter der Voraussetzung, dass im Erdgeschoss des südlichen Teils des Neubaus eine Vermietung als Ladenlokal bzw. als Gastronomiebetrieb angestrebt und der Plan bezüglich der Ausgestaltung der Südostecke des Gebäudes optimiert wird. Diskutiert wurde v.a. die Höhenentwicklung (mehr als vier Geschosse?). Als nächster Schritt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
In einem weiteren Punkt wurde der Bebauungsplan für die Erweiterung/Neuordnung der Schulgebäude und der Sportanlagen der internationalen Schule im Gut Buchhof als Satzung beschlossen. Die Schule kann nun in den Sommerferien mit den notwendigen Baumaßnahmen beginnen.
Zugestimmt wurde auch dem Bauantrag für den Neubau eines Milchvieh-Laufstalles und von Güllegruben in Wangen, Buchendorferstraße.
Der Antrag des ehemaligen Stadtrates Weger zu grundlegenden Änderungen für das Neubaugebiet am Wiesengrund (Streichung Mietwohnungsbau zugunsten von Reihenhäusern und Änderung der aktuellen Vergaberichtlinien) wurde abgelehnt, um die Bebauung der Grundstücke zeitlich nicht zu verzögern. Beschlossen wurde die Bebauung der Grundstücke der Wohnungsgenossenschaft an der Egererstraße, ca. 8000 qm groß, für den geförderten Geschosswohnungsbau zu forcieren.
An der Aufstockung des Parkdecks am Bahnhof Nord wird festgehalten, geplant wird allerdings erst, wenn tatsächlich feststeht, ob und wann der Regionalzughalt an den Bahnhof Nord verlegt wird. Das wird nich einige Jahre dauern.
Dem Antrag auf Herstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Truhenseeweg wurde nicht gefolgt. Er wird im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beraten.
Die Renaturierung des historischen Klostergartens in Percha, die im Umweltausschuss noch wegen der Möglichkeit der Anlage von Trockenmauern (Artenschutz) Zustimmung fand, fiel im Bauausschuss leider mehrheitlich den Corona-Finanzen zum Opfer. Wenigstens konnten sich alle Mitglieder des Bauausschusses dazu entschließen, alternative Möglichkeiten zu Finanzierung und Umsetzung des Projektes prüfen zu lassen.

Bericht verfasst von Eva John

Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität des Starnberger Stadtrates vom 15.06.2020

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität des Starnberger Stadtrates wurden einige interessante Punkte beraten:

  • Frau Wurzbucher vom Arbeitskreis Energie der STAgenda stellte den Klima- und Energiebericht der Stadt Starnberg 2017 vor. Der Stromverbrauch allgemein stagniert weitgehend, seit 2017 sinkt er etwas, allerdings unter Wegfall des Stromverbrauchs für das Seebad Starnberg, das im Berichtszeitraum außer Betrieb war. Die Wärmebereitstellung durch regenerative Energien liegt noch unter 10 Prozent. Der CO2 Ausstoß pro Kopf liegt deutschlandweit bei 11,6, in Starnberg bei mindestens 15,4, eher noch mehr. Der Stromverbrauch, der Wärmeverbrauch und der CO2Ausstoss bei den städtischen Liegenschaften hat sich von 2005 bis 2017 durchgehend halbiert. Gute Leistung. Trotzdem gibt es noch sehr viel zu tun, besonders die Sanierungsrate bei älteren Gebäuden muss deutlich erhöht werden.
  • Zum bisherigen Ausbau, der Förderung und den Planungen für die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Starnberg berichtete die Verwaltung. Es gibt derzeit mehrere Standorte, am Vogelanger am Rathaus, in der Ludwigstraße, Maximilianstraße, Hans-Zeller-Weg und am Nepomukweg, wo gegen Entgelt Strom getankt werden kann. 2020 sollen zwei weitere Standorte dazu kommen, in der Franz-Heidinger-Straße und am Wiesengrund. Auf Wunsch der SPD stehen diese Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt.
  • Unter dem Punkt „Teilnahme am Wettbewerb des Bezirks Oberbayern -Bienenfreundlichste Kommune in Oberbayern 2020 – wird nochmals berichtet, dass der Wettbewerb 2020 nicht stattfindet und eine Teilnahme somit auch nicht möglich ist. Es wurde bereits vereinbart, dass beim nächstmöglichen ähnlich gelagerten Wettbewerb eine Teilnahme angestrebt wird.
  • Spannend waren der Bericht der Verwaltung und die Vorschläge zum 7 Punkte-Programm für den Artenschutz im Stadtgebiet Starnberg. Es wurde aufgezeigt, was bereits geschehen ist und was zur Umsetzung ansteht. Es geht dabei um weitere Streuobstwiesen, Blühwiesen und Blühstreifen sowie die Anlage von Trockenmauern, Totholzhaufen und Insektenhotels. Es wird darauf geachtet Biotope besser zu vernetzen und weitere Maßnahmen für den Artenschutz umzusetzen. Angestrebt werden 6 zusätzliche Streuobstwiesen, Totholzhaufen in Kitas und Schulen, die Prüfung von Ankaufsflöchen für die Biotopvernetzung sowie die Renaturierungsmöglichkeiten von Gewässern im Stadtgebiet. Dies als Empfehlung für den Stadtrat.
  • Zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in Starnberg wurden Vorschläge unterbreitet, allerdings wurde eine Corona-Finanzbedingte Aussetzung vorgeschlagen … dies konnte in der Diskussion abgewendet werden. Beschlossen wurde, dass die Maßnahmen, ggf. auch kostengünstigere, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2021 wieder zur Beratung vorgelegt werden.
  • Weiter wurde über die Überprüfung von Verkehrszeichen im Stadtgebiet Starnberg beraten. Beschlossen wurde, dass ein örtlicher Fahrlehrer eine Liste „fraglicher Verkehrszeichen“ erstellt und Verwaltung und Fachstellen dazu Stellung nehmen. Die Angelegenheit wird dem Ausschuss wieder vorgelegt.
  • Ebenso wurde über die Parkplatzsituation an der Kreissparkasse berichtet. Da sowohl in der Ludwigstraße als auch in der Wittelsbacherstraße Parkplätze in Aufstellflächen für die Feuerwehr liegen, soll ein Ortstermin mit der Feuerwehr stattfinden. Die Diskussion ging dann weiter über die Notwendigkeit von Parkplätzen allgemein in der Innenstadt. Noch gibt es keinen Konsens über die künftige Gestaltung, allerdings zunehmend Verständnis dafür, dass eine wirtschaftsstarke Innenstadt nicht unbedingt Parkplätze vor jeder Haustüre bedeutet. Die Angelegenheit wird wieder vorgelegt.

Bericht verfasst von Eva John

Bericht aus dem Stadtrat vom 28.05.2020

Hier ein kurzer Bericht zur heutigen Stadtratssitzung.
Zu Beginn der Sitzung wurde mitgeteilt, dass das staatliche Bauamt Weilheim dem Wunsch und Beschluss des Stadtrates, das Gutachten über die Notwendigkeit des Lüftungskamins auf den geplanten Fertigstellungstermin 2026 zu aktualisieren, nicht folgen wird. Herr Lehmann-Horn hatte nachgefragt und wird an der Sache dran bleiben. Evi Liebl aus Hanfeld bemängelte, dass im Bereich Hanfeld/Mamhofen alle Zugänge und Wege vom privaten Grundstückseigentümer mittels Schranken eingeschränkt wurden. Das ist nicht hinnehmbar. Die Verwaltung wird sich darum kümmern. Mehrere nichtöffentlich gefasste Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen wurden bekanntgegeben. Dies waren u.a. Personalangelegenheiten und Vergaben für Dienstleistungen bzw. Bauaufträge.

Tagesordnung

  • # Die früheren Beschlüsse des Stadtrates zur Teilnahme am Vergabezentrum für Gemeinden wurden aufgehoben, da diese Aufgabe nun doch durch eine städtische Mitarbeiterin erledigt werden kann. Dies allerdings nicht mehr im Bauamt, sondern als Stabsstelle im Amt 1 Bürgerservice und Verwaltung. Wir haben dem zugestimmt.
  • # Der Antrag zur Prüfung der Gründung der Stadtwerke Starnberg wurde, nachdem er vormals von der Mehrheit des Stadtrates vertagt wurde, jetzt beraten. Auf unsere Anregung hin wird auch der Leiter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck seine Erfahrungen und seinen Rat einbringen dürfen.
  • # Auch die Genehmigung von Nachträgen beim BV Westumfahrung wurde früher schon vorgelegt, von der Mehrheit des Stadtrates vertagt und heute dann beraten. Das staatliche Bauamt Weilheim als Bauherrenvertreter für die Stadt hat die Nachträge der ausführenden Firma geprüft und weitestgehend zur Beauftragung empfohlen. Nachdem fachliche Fragen gestellt wurden, die vom Stadtbaumeister nicht beantwortet werden konnten, wurde die Angelegenheit wiederum mehrheitlich vertagt.
  • # Die Erhöhung des Kostenrahmens beim BV Wasserpark wurde dem Stadtrat ebenfalls schon mehrmals zur Beratung vorgelegt, leider immer wieder vertagt. Nachdem sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Kostenverfolgung mehrmals beschäftigt und festgestellt hat, dass alle Ausgaben begründet und nachvollziehbar waren, empfahl er den Kostenrahmen auf 24 Mio. Euro festzulegen. Das Projekt ist noch nicht schlussgerechnet. Die deshalb bestehenden Risiken sind dem neuen Kostenrahmen zugrundegelegt. Wir haben dem aktualisierten Kostenrahmen zugestimmt.
  • # Ähnlich ist es beim Projekt Sanierung Ufermauer am Wasserpark. Auch hier hat der Rechnungsprüfungsausschuss alles für in Ordnung befunden und empfohlen, den Kostenrahmen auf 340 T€ festzulegen. Zum Beschluss kam es aber zum wiederholten Male nicht. Die Verwaltung soll nochmals prüfen, ob der vorgeschlagene Kostenrahmen in Ordnung ist, ebenso sollen Schadenersatzansprüche gegenüber den Planungsbüros geprüft werden. Also wieder in die Warteschleife…. Gut, dass die Mauer schon längst fertig und von den Besuchern des Seebades und der Sauna außerordentlich geschätzt wird.
  • # Der Empfehlung des Bauausschusses zur Einsetzung eines Expertengremiums für den weiteren Planungsprozess zur Entwicklung der Houdek-Flächen im Gewerbegebiet nördlich der B2 wurde entsprochen. Neben den Fachleuten ist die Stadt Starnberg mit dem Bürgermeister, dem Referenten für Bauen und den Referenten für Handel und Gewerbe, so auch unserem BMS-Stadtrat Stefan Kandler, vertreten. Wir freuen uns sehr, dass dieses wirklich tolle Projekt, das wir in den letzten Jahren gemeinsam mit den Grundstückseigentümern entwickelt haben, auch vom neuen Stadtrat fortgeführt wird.
  • # Mehrheitlich wurde der Auslobungstext für den B2-Tunnel-Realisierungswettbewerb zur Gestaltung der Tunnelportale, des Betriebsgebäudes, des Lüftungskanals und der Notausgänge gebilligt. Wir können einem Wettbewerb, wo noch nicht einmal die Notwendigkeit aller Wettbewerbsbestandteile bewiesen ist, vgl. oben Lüftungskamin am Schlossgarten, nicht zustimmen.
  • # Den vorgeschlagenen Baumaßnahmen am Gymnasium Starnberg für 2020 und 2021 wurde auf Empfehlung des Bauausschusses zugestimmt.
  • # Die Jahresrechnung 2019 wurde vorgelegt und geht jetzt in den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung. 2019 wurde gut gewirtschaftet. Die vom Stadtrat beschlossene Rücklagenentnahme von rund 2 Mio. Euro wurde ausgeführt, dafür konnte auf die ursprünglich geplante Kreditaufnahme in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro verzichtet werden. Der Schuldenstand hat sich deshalb und aufgrund der kontinuierlich geleisteten Tilgungszahlungen wiederum verringert. Er beträgt jetzt 10,47 Mio. Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 446 Euro, der Landesdurchschnitt liegt bei 535 Euro.
  • # Die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten der Stadt Starnberg wurde geändert, damit Behörden zukünftig keiner Beschränkung mehr unterliegen. Dies war bisher der Fall, weshalb das staatliche Bauamt zu Beginn des Jahres aufgefordert werden musste, alle Banner usw. zu entfernen. Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt darf wieder plakatiert werden.
  • # Der Empfehlung des Bauausschusses keinen Gestaltungsbeirat einzurichten, ist der Stadtrat mehrheitlich gefolgt.

Bericht verfasst von Eva John