Es reicht!
Mit dieser Presseerklärung zur Beendigung des
Mediationsverfahrens durch die DB entfernen sich die unterzeichnenden Stadträte
unter Federführung von Prof. Dr. Gaßner weit von den Tatsachen und nehmen die
interessierte Öffentlichkeit mit auf die Reise in das Reich der Phantasien und
Unwahrheiten.
Nach eigener und protokollierter Aussage in einer
Stadtratssitzung ist Herr Prof. Dr. Gaßner Autor und Urheber der Bahnverträge.
Er hat sie verhandelt und dem Stadtrat nach „Wohnzimmer-Absprachen“ bei
Bürgermeister Thallmair zum Beschluss empfohlen.
Es ist mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen, dass
Alt-Bürgermeister Thallmair die Bahnverträge heute ambilvalent sieht
(„vielleicht zu groß gedacht“, vgl. Berichterstattung Merkur).
Es wäre anständig von Herrn Dr. Gaßner, wenn er seine eigene
Verantwortung im Zusammenhang mit den Bahnverträgen anerkennt.
Doch genau das tut er eben nicht.
Es kann daher nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis
genommen werden, dass Herr Gaßner jede eigene Verantwortung von sich weist und
die Bürgermeisterin zur „Schuldigen“ macht.
Tatsache ist, dass die von Herrn Gaßner in den 80er-Jahren
entworfenen und verhandelten Verträge massive juristische, städtebauliche und
ertragswirtschaftliche Fehler zum größtmöglichen Nachteil für die Stadt aufweisen.
Es reicht nicht, dass in diesen Verträgen geregelt ist, dass die Stadt
Starnberg als Kommune die Um- und Neugestaltung von Bahnanlagen, mithin die
gesamte Infrastruktur, bezahlen muss. Es sind beispielsweise auch keinerlei
Vertragsabschnitte geregelt, keine Berechnung des Wertes von Teilleistungen,
keine Anpassungsklauseln, keine Nachverhandlungsrechte, keine
Kündigungsoptionen usw.
Juristisch gesehen, mehr als fragwürdig, wenn nicht
rechtswidrig, finanziell gesehen, das sichere Millionen-Grab der Stadt
Starnberg.
Zur Klarstellung:
1. Vorwurf „bis zum April 2014 hatte die Stadt ein
städtebauliches Konzept mit bankgeprüfter Finanzierung erarbeitet und sich mit
der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft auf eine sog.
Verkehrliche Aufgabenstellung (AST) geeinigt.
Richtig ist: In den Jahren 2012-2014 hatte sich ein interner
Arbeitskreis Seeanbindung (Mitglieder des Stadtrates, Verwaltung, Fachleute)
mit der Thematik befasst und einen Abschlussbericht erstellt. Inhalt dieses
Abschlussberichtes waren mehrere städtebauliche Varianten und
Kostenbetrachtungen. Eine bankgeprüfte Finanzierung ist nach Aussage des
Stadtbaumeisters nicht Akteninhalt.
Fakt ist weiterhin, dass es bei Amtsübergabe von Herrn
Bürgermeister Pfaffinger im Mai 2014 nur folgende Beschlusslage des Stadtrates
gab: „Der Stadtrat der Stadt Starnberg nimmt die Ergebnisse der Dokumentation
des Arbeitskreises Seeanbindung über die Arbeit in den Jahren 2012 und 2013 zur
Kenntnis.“ Sonst nichts!
2. Vorwurf der Schubladisierung
Nach den Irrungen und Wirrungen der ungültigen Stadtratswahl
2014/2015 wurde dem Projektausschuss Bahnhof See die Angelegenheit von der
Verwaltung vorgetragen und am 16.07.2015 Folgendes beschlossen: „…Dem Antrag
einer aktualisierten und vollständigen Kalkulation aller zu erwartenden
Ausgaben einschließlich Nebenkosten und realistischer Risiken einerseits, sowie
deren Finanzierung andererseits des Projektes wie vom Arbeitskreis Seeanbindung
vom 28.04.2014 empfohlen und in einer Planungsvereinbarung mit der DB
endverhandelt, wird entsprochen….“
Ebenso wurde dem Ausschuss der Entwurf der verkehrlichen
Aufgabenstellung (VAST) am 16.07.2015 zur Billigung vorgelegt. Vom Ausschuss
wurde der Vorschlag der Verwaltung, die Erste Bürgermeisterin zu beauftragen,
die Zustimmung zu der verkehrlichen Aufgabenstellung zu erteilen und die
VAST in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen, mit großer Mehrheit (3:10)
abgelehnt.
In Ausführung des Beschlusses des Projektausschusses wurde
eine umfassende Projektanalyse beauftragt. Der Zwischenbericht dazu wurde den
Ausschuss am 17.3.2016 abgegeben, die Endfassung der Projektanalyse am
21.04.2016 im Ausschuss vorgestellt. Dort wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Projektausschuss Bahnhof See nimmt das Ergebnis der Projektanalyse zur
Kenntnis. Für die weitere Bearbeitung ist von einer Investitionssumme von 105
Mio. € auszugehen. Die Investitionssumme setzt sich zusammen aus den
Teilprojekten Bahnanlagen mit 73 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2025),
Stadt- und Seepromenade mit 26 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2025) und
Verlagerung des Regionalzughalts mit 6 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2022).
Am 12.07.2016 empfahl der Projektausschuss nach Vorlage des
Finanzierungskonzeptes dem Stadtrat zu beschließen, festzustellen, dass die
Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten für das Projekt Seeanbindung nicht
sichergestellt ist. Diesen Beschluss bestätigte der Stadtrat in der Sitzung am
23.07.2016.
In der Folge führte der Stadtrat eine Vielzahl von
Beratungen zum Thema Seeanbindung durch.
3. Vorwurf verfehlte Haushaltspolitik
Stadtrat Gaßner beklagt eine verfehlte Haushaltspolitik, die
die städtischen Finanzrücklagen schmelzen ließ und die
Refinanzierungsgrundstücke blockierte.
Er verkennt dabei die Tatsache, dass Haushaltspolitik Sache
des Stadtrates ist und nicht Sache des Ersten Bürgermeisters, dessen
Verfügungsgrenzen im Einzelfall bei 50.000 Euro liegen. Haushaltssatzung und
Finanzplanung werden vom Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat hat dabei jeweils
mehrheitlich die Auffassung vertreten und dementsprechende Beschlüsse gefasst,
dass im Hinblick auf die allgemeine Finanz- und Wirtschaftslage das Abschmelzen
der hohen Rücklagenbestände im Vergleich zu einer Kreditaufnahme für die
Finanzierung von Investitionen zu bevorzugen ist.
Welche Refinanzierungsgrundstücke blockiert werden sollen,
erschließt sich nicht. Für den Fall, dass die Grundstücke Schiffswiesen und
Ludwigstraße gemeint sein sollen: Der Beschluss, auf den zum Zwecke der
Anlage einer öffentlichen Grünfläche vom Freistaat Bayern gekauften
Schiffswiesen, eine parkähnliche Fläche mit Kinderspielplatz zu etablieren
wurde im November 2015 vom Bauausschuss mit sehr großer Mehrheit gefasst. Die
Interimslösung (Container) für die Spielinsel wurde im März 2018 einstimmig vom
Bauausschuss genehmigt.
4. Darstellung „2014“ hätte es losgehen können.
Tatsache ist, dass 2014 kein Beschluss des Stadtrates zur
Umsetzung vorlag.
Tatsache ist, dass Voraussetzung für ein „Losgehen“ die
Zustimmung des Stadtrates für eine städtebauliche Lösung ist, die Finanzierung
des Gesamtvorhabens gesichert ist und ein in jedem Fall erforderliches
Planfeststellungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) bestandskräftig
abgeschlossen ist. In Übereinstimmung mit der DB wurden für diese Planungs- und
Entscheidungsprozesse Zeiträume von ca. 10 Jahren ab Einigung und
Beschlussfassung festgelegt.
5. Festhalten an der Seeanbindung
Tatsache ist, dass sich der gesamte Stadtrat zum Projekt
Seeanbindung bekannt hat und einvernehmlich Rahmenbedingungen für die
Verhandlungen im Mediationsverfahren festgelegt hat. Eine davon war auch die
Reduzierung der Bahnanlagen zwischen Stadt und See auf ein bahnbetrieblich
vertretbares Minimum.
6. Finanzierung der Seeanbindung
Die Kosten für die Umsetzung des Gesamtprojektes wurden
einvernehmlich festgelegt. Dabei wurden die Kosten für die Teilprojekte wie
folgt ermittelt (Nominalisierung auf 2030):
– Regionalzughalt Bahnhof Nord ca. 6,9 Mio. Euro
– Rückbau Haltepunkt Mühlthal ca 0,7 Mio. Euro
– Erneuerung Bahnhof See (Bahnhof, Bauzustände=Aufwendungen
während der Bauzeit, Ablösen, barrierefreier Ausbau, Unterführungen,
Entsorgungskosten, Planungs- und Verwaltungskosten und Risikopuffer) ca. 112
Mio. Euro
– Stadtentwicklung, Stadt- und Seepromenade ca. 28 Mio. Euro
Für die Abwicklung des Gesamtprojektes muss die Stadt
Starnberg damit da. 150 Mio. Euro aufbringen. Dieses Finanzvolumen ergibt sich
aus dem Vertrag von 1987 und ist keine Erfindung der Neuzeit.
Die Kostenermittlung und –prognose wurde dem Stadtrat unter
Beteiligung des beauftragten Ingenieurbüros erläutert.
Er fasste daraufhin Beschluss, dass sehr wohl ein
projektadäquater finanzieller Beitrag durch die Stadt Starnberg geleistet wird.
Dass das Eingehen von finanzieller Verpflichtungen dieser
Größenordnung abstimmungs- und genehmigungspflichtig mit der Rechtsaufsicht
ist, dürfte Stadtrat Gaßner bekannt sein.
Fazit:
Die Presseerklärung strotzt nur so vor unberechtigten
Schuldzuweisungen und zeigt wieder einmal, dass es Herrn Stadtrat Gaßner eben
doch darum geht, die eigene Verantwortung zu negieren und Unfrieden zu stiften.
Es scheint ihm wichtig, diese „Hetze“, die seiner eigenen Aussage nach,
erlaubter Teil des politischen Prozesses ist, um jeden Preis fortzuführen. Es
trägt auch keinesfalls dazu bei, die von ihm und dem alten Stadtrat
verursachten (finanziellen) Probleme zu lösen. Es täte uns allen gut, wenn er
endlich aufhören würde zu spalten, sondern gemeinsam mit allen und mit aller
Kraft an einer für die Stadt städtebaulich guten und finanzierbaren Lösung
mitzuarbeiten.
Starnberg, 17.07.2019
Eva John