Der Antrag von Mitte-Starnberg sieht auch Gewerbesteuer-Stundung vor und Verzicht auf Mieteinnahmen.
Weitere Informationen dazu: https://lokales-aus-starnberg.blog/2020/03/26/bms-hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Der Antrag von Mitte-Starnberg sieht auch Gewerbesteuer-Stundung vor und Verzicht auf Mieteinnahmen.
Weitere Informationen dazu: https://lokales-aus-starnberg.blog/2020/03/26/bms-hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Quelle: Information der Stadt Starnberg vom Mittwoch, 11.03.2020
Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Sie sollten durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden. Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen (Auszug aus der Veröffentlichung des Robert Koch Instituts vom 09.03.2020).
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund der Zuständigkeit für bayernweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes am 11.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern landesweit untersagt werden. Diese Anordnung ist am 11.03.2020, um 12 Uhr in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 19.04.2020. Das Verbot von Großveranstaltung dient insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.
In Kenntnis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern vom 11.03.2020 haben wir uns für den Bereich der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Starnberg zu folgendem Vorgehen entschieden:
Alle städtischen Veranstaltungen werden bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt. Dies betrifft die Veranstaltungen im Kulturbahnhof, im Museum Starnberger See, in der Musikschule in der städtischen Bücherei und in der Schlossberghalle.
Erste davon betroffene Veranstaltungen sind die morgige Ausstellungseröffnung „Schätze schauen“ im Museum Starnberger See, das Konzert von Ami Warning am Freitag im Kulturbahnhof und die Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend.
Bis zum 19. April 2020 sind auch zahlreiche Veranstaltungen von externen Veranstaltern in der Schlossberghalle geplant. Wir bitten die Veranstalter dringend darum, alle geplanten Termine zu verschieben.
Ich habe diese Entscheidung nach Beratung und im Einvernehmen mit den sachlich befassten Amtsleitern der Stadt Starnberg und unter Einbeziehung der Risikobewertung von Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmer des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege getroffen.
Sie erfolgte nach sachgerechter Abwägung des Interesses der Öffentlichkeit an Veranstaltungen und dem notwendigen Schutz der Gesundheit der Bürgerschaft. Bei allen Veranstaltungen war eine räumliche Nähe der Teilnehmer ebenso zu befürchten wie die Schwierigkeit der Kontaktpersonennachverfolgung. Es ist wahrscheinlich, dass viele Personen unter den Teilnehmern sind, die es besonders zu schützen gilt und Hygiene-Maßnahmen, die das Risiko einer Ausbreitung des SARS-CoV-2 einschränken, nicht ausreichend durchgeführt werden können.
Es war eine sehr schwierige Entscheidung, da die Partner der Stadt und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereits viel Arbeit in die Ausrichtung der Veranstaltungen investiert haben. Eine klare Linie erscheint uns aber im Sinne der Beteiligten und im Hinblick auf den Schutz unserer Bevölkerung richtig.
Wir werden uns weiterhin zu diesem Thema abstimmen und die aktuelle Situation fortlaufend bewerten. Über weitere Entscheidungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Eva John
Erste Bürgermeisterin