Stellungnahme zur Presseerklärung von Stadtrat Prof. Dr. Gaßner und den Mitgliedern des Stadtrates Patrick Janik, Stefan Frey, Frau Neubauer, Thomas Beigel, Bötsch, Falk, Kammerl, Dr. Sengl und Wobbe zum Ende des Mediationsverfahrens vom 13. Juli 2019 (Sabotage)

Es reicht!

Mit dieser Presseerklärung zur Beendigung des Mediationsverfahrens durch die DB entfernen sich die unterzeichnenden Stadträte unter Federführung von Prof. Dr. Gaßner weit von den Tatsachen und nehmen die interessierte Öffentlichkeit mit auf die Reise in das Reich der Phantasien und Unwahrheiten.

Nach eigener und protokollierter Aussage in einer Stadtratssitzung ist Herr Prof. Dr. Gaßner Autor und Urheber der Bahnverträge. Er hat sie verhandelt und dem Stadtrat nach „Wohnzimmer-Absprachen“ bei Bürgermeister Thallmair zum Beschluss empfohlen.

Es ist mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen, dass Alt-Bürgermeister Thallmair die Bahnverträge heute ambilvalent sieht („vielleicht zu groß gedacht“, vgl. Berichterstattung Merkur).

Es wäre anständig von Herrn Dr. Gaßner, wenn er seine eigene Verantwortung im Zusammenhang mit den Bahnverträgen anerkennt.

Doch genau das tut er eben nicht.

Es kann daher nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden, dass Herr Gaßner jede eigene Verantwortung von sich weist und die Bürgermeisterin zur „Schuldigen“ macht.

Tatsache ist, dass die von Herrn Gaßner in den 80er-Jahren entworfenen und verhandelten Verträge massive juristische, städtebauliche und ertragswirtschaftliche Fehler zum größtmöglichen Nachteil für die Stadt aufweisen. Es reicht nicht, dass in diesen Verträgen geregelt ist, dass die Stadt Starnberg als Kommune die Um- und Neugestaltung von Bahnanlagen, mithin die gesamte Infrastruktur, bezahlen muss. Es sind beispielsweise auch keinerlei Vertragsabschnitte geregelt, keine Berechnung des Wertes von Teilleistungen, keine Anpassungsklauseln, keine Nachverhandlungsrechte, keine Kündigungsoptionen usw.

Juristisch gesehen, mehr als fragwürdig, wenn nicht rechtswidrig, finanziell gesehen, das sichere Millionen-Grab der Stadt Starnberg.

Zur Klarstellung:

1. Vorwurf „bis zum April 2014 hatte die Stadt ein städtebauliches Konzept mit bankgeprüfter Finanzierung erarbeitet und sich mit der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft auf eine sog. Verkehrliche Aufgabenstellung (AST) geeinigt.

Richtig ist: In den Jahren 2012-2014 hatte sich ein interner Arbeitskreis Seeanbindung (Mitglieder des Stadtrates, Verwaltung, Fachleute) mit der Thematik befasst und einen Abschlussbericht erstellt. Inhalt dieses Abschlussberichtes waren mehrere städtebauliche Varianten und Kostenbetrachtungen. Eine bankgeprüfte Finanzierung ist nach Aussage des Stadtbaumeisters nicht Akteninhalt.

Fakt ist weiterhin, dass es bei Amtsübergabe von Herrn Bürgermeister Pfaffinger im Mai 2014 nur folgende Beschlusslage des Stadtrates gab: „Der Stadtrat der Stadt Starnberg nimmt die Ergebnisse der Dokumentation des Arbeitskreises Seeanbindung über die Arbeit in den Jahren 2012 und 2013 zur Kenntnis.“ Sonst nichts!

2. Vorwurf der Schubladisierung

Nach den Irrungen und Wirrungen der ungültigen Stadtratswahl 2014/2015 wurde dem Projektausschuss Bahnhof See die Angelegenheit von der Verwaltung vorgetragen und am 16.07.2015 Folgendes beschlossen: „…Dem Antrag einer aktualisierten und vollständigen Kalkulation aller zu erwartenden Ausgaben einschließlich Nebenkosten und realistischer Risiken einerseits, sowie deren Finanzierung andererseits des Projektes wie vom Arbeitskreis Seeanbindung vom 28.04.2014 empfohlen und in einer Planungsvereinbarung mit der DB endverhandelt, wird entsprochen….“

Ebenso wurde dem Ausschuss der Entwurf der verkehrlichen Aufgabenstellung (VAST) am 16.07.2015 zur Billigung vorgelegt. Vom Ausschuss wurde der Vorschlag der Verwaltung, die Erste Bürgermeisterin zu beauftragen,  die Zustimmung zu der verkehrlichen Aufgabenstellung zu erteilen und die VAST in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen, mit großer Mehrheit (3:10) abgelehnt.

In Ausführung des Beschlusses des Projektausschusses wurde eine umfassende Projektanalyse beauftragt. Der Zwischenbericht dazu wurde den Ausschuss am 17.3.2016 abgegeben, die Endfassung der Projektanalyse am 21.04.2016 im Ausschuss vorgestellt. Dort wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Projektausschuss Bahnhof See nimmt das Ergebnis der Projektanalyse zur Kenntnis. Für die weitere Bearbeitung ist von einer Investitionssumme von 105 Mio. € auszugehen. Die Investitionssumme setzt sich zusammen aus den Teilprojekten Bahnanlagen mit 73 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2025), Stadt- und Seepromenade mit 26 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2025) und Verlagerung des Regionalzughalts mit 6 Mio. € (bereits nominalisiert auf 2022). Am 12.07.2016 empfahl der Projektausschuss nach Vorlage des Finanzierungskonzeptes dem Stadtrat zu beschließen, festzustellen, dass die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten für das Projekt Seeanbindung nicht sichergestellt ist. Diesen Beschluss bestätigte der Stadtrat in der Sitzung am 23.07.2016.

In der Folge führte der Stadtrat eine Vielzahl von Beratungen zum Thema Seeanbindung durch.

3. Vorwurf verfehlte Haushaltspolitik

Stadtrat Gaßner beklagt eine verfehlte Haushaltspolitik, die die städtischen Finanzrücklagen schmelzen ließ und die Refinanzierungsgrundstücke blockierte.

Er verkennt dabei die Tatsache, dass Haushaltspolitik Sache des Stadtrates ist und nicht Sache des Ersten Bürgermeisters, dessen Verfügungsgrenzen im Einzelfall bei 50.000 Euro liegen. Haushaltssatzung und Finanzplanung werden vom Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat hat dabei jeweils mehrheitlich die Auffassung vertreten und dementsprechende Beschlüsse gefasst, dass im Hinblick auf die allgemeine Finanz- und Wirtschaftslage das Abschmelzen der hohen Rücklagenbestände im Vergleich zu einer Kreditaufnahme für die Finanzierung von Investitionen zu bevorzugen ist. 
Welche Refinanzierungsgrundstücke blockiert werden sollen, erschließt sich nicht. Für den Fall, dass die Grundstücke Schiffswiesen und Ludwigstraße gemeint sein sollen: Der Beschluss,  auf den zum Zwecke der Anlage einer öffentlichen Grünfläche vom Freistaat Bayern gekauften Schiffswiesen, eine parkähnliche Fläche mit Kinderspielplatz zu etablieren wurde im November 2015 vom Bauausschuss mit sehr großer Mehrheit gefasst. Die Interimslösung (Container) für die Spielinsel wurde im März 2018 einstimmig vom Bauausschuss genehmigt.

4. Darstellung „2014“ hätte es losgehen können.

Tatsache ist, dass 2014 kein Beschluss des Stadtrates zur Umsetzung vorlag.

Tatsache ist, dass Voraussetzung für ein „Losgehen“ die Zustimmung des Stadtrates für eine städtebauliche Lösung ist, die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert ist und ein in jedem Fall erforderliches Planfeststellungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) bestandskräftig abgeschlossen ist. In Übereinstimmung mit der DB wurden für diese Planungs- und Entscheidungsprozesse Zeiträume von ca. 10 Jahren ab Einigung und Beschlussfassung festgelegt.

5. Festhalten an der Seeanbindung

Tatsache ist, dass sich der gesamte Stadtrat zum Projekt Seeanbindung bekannt hat und einvernehmlich Rahmenbedingungen für die Verhandlungen im Mediationsverfahren festgelegt hat. Eine davon war auch die Reduzierung der Bahnanlagen zwischen Stadt und See auf ein bahnbetrieblich vertretbares Minimum.

6. Finanzierung der Seeanbindung

Die Kosten für die Umsetzung des Gesamtprojektes wurden einvernehmlich festgelegt. Dabei wurden die Kosten für die Teilprojekte wie folgt ermittelt (Nominalisierung auf 2030):

– Regionalzughalt Bahnhof Nord ca. 6,9 Mio. Euro

– Rückbau Haltepunkt Mühlthal ca 0,7 Mio. Euro

– Erneuerung Bahnhof See (Bahnhof, Bauzustände=Aufwendungen während der Bauzeit, Ablösen, barrierefreier Ausbau, Unterführungen, Entsorgungskosten, Planungs- und Verwaltungskosten und Risikopuffer) ca. 112 Mio. Euro

– Stadtentwicklung, Stadt- und Seepromenade ca. 28 Mio. Euro

Für die Abwicklung des Gesamtprojektes muss die Stadt Starnberg damit da. 150 Mio. Euro aufbringen. Dieses Finanzvolumen ergibt sich aus dem Vertrag von 1987 und ist keine Erfindung der Neuzeit.

Die Kostenermittlung und –prognose wurde dem Stadtrat unter Beteiligung des beauftragten Ingenieurbüros erläutert.

Er fasste daraufhin Beschluss, dass sehr wohl ein projektadäquater finanzieller Beitrag durch die Stadt Starnberg geleistet wird.

Dass das Eingehen von finanzieller Verpflichtungen dieser Größenordnung abstimmungs- und genehmigungspflichtig mit der Rechtsaufsicht ist, dürfte Stadtrat Gaßner bekannt sein.

Fazit:

Die Presseerklärung strotzt nur so vor unberechtigten Schuldzuweisungen und zeigt wieder einmal, dass es Herrn Stadtrat Gaßner eben doch darum geht, die eigene Verantwortung zu negieren und Unfrieden zu stiften. Es scheint ihm wichtig, diese „Hetze“, die seiner eigenen Aussage nach, erlaubter Teil des politischen Prozesses ist, um jeden Preis fortzuführen. Es trägt auch keinesfalls dazu bei, die von ihm und dem alten Stadtrat verursachten (finanziellen) Probleme zu lösen. Es täte uns allen gut, wenn er endlich aufhören würde zu spalten, sondern gemeinsam mit allen und mit aller Kraft an einer für die Stadt städtebaulich guten und finanzierbaren Lösung mitzuarbeiten.

Starnberg, 17.07.2019

Eva John